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Wirkung auf den Menschen
Eurelectric nimmt in nachstehenden Artikel Stellung zur Diskussion über mögliche Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern (EMF) auf die Gesundheit des Menschen.
"Seit 30 Jahren werden umfangreiche Forschungen durchgeführt und die Ergebnisse regelmäßig von Expertenkomitees geprüft, die von kompetenten, maßgeblichen nationalen und internationalen Institutionen einberufen wurden.
Im Allgemeinen sind diese zum Schluss gekommen, dass bei der üblichen Exposition im Versorgungsnetz kein Gesundheitsrisiko besteht und die gesamte Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit sehr gering ist."
In der EU – Ratsempfehlung werden Richtwerte vorgeschlagen um die Öffentlichkeit ausreichend gegen EMF Belastung zu schützen. Diesen Anforderungen entsprechen weitgehend auch die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation und der österreichischen Norm E8850.
Der wissenschaftliche Ausschuss der EU Kommission für „Toxikologie, Ökotoxikologie und Umwelt“ gab in seinem Gutachten vom 30.10.2001 an, dass ihm derzeit keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlägen, um Alternativen zur EU – Ratsempfehlung vorzuschlagen.
Zusammenfassung
- Es wurde keine Verbindung zwischen Krebserkrankungen bei Erwachsenen und der Exposition durch elektromagnetische Felder im Arbeits- und Wohnumfeld in epidemiologischen Studien bewiesen.
- Eine schwache, statistische Verbindung von Leukämie bei Kindern und elektromagnetischen Feldern im Wohnumfeld bleibt unerklärt – diese Ergebnisse können durch Vorurteile beeinflusst werden.
- Es existiert kein Beweis, dass die Exposition von Kindern mit niederfrequenten elektrischen oder magnetischen Feldern im üblichen Versorgungsnetz mit Tumorbildung in Verbindung steht.
- Laborstudien an Zellen, Geweben, Tieren und freiwilligen Testpersonen unterstützen weder die oben erwähnte schwache statistische Verbindung noch die Behauptung, dass elektromagnetische Felder biologische Systeme nachteilig beeinflussen.
Hinsichtlich Krebsrisiko von elektrischen und magnetischen Feldern wird weiters auf den Bericht der internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) vom Juni 2001 hingewiesen:
Die IARC hat fünf Gruppen definiert um potentielle Krebserreger zu klassifizieren: - Gruppe 1 – „für Menschen krebserregend“ fast 100 Stoffe - dazu zählen beispielsweise Asbest, Benzol, Radon und seine Zerfallsprodukte, aber auch Sonneneinstrahlung und orale Empfängnisverhütungsmittel.
- Gruppe 2a – „für Menschen wahrscheinlich krebserregend“ über 50 Stoffe - beeinhaltet beispielsweise Formaldehyd, ultraviolette Strahlung und Abgase von Dieselmotoren.
- Gruppe 2b – „für Menschen möglicherweise krebserrregend“ über 200 Stoffe - z.B. Kaffee, Benzin, konserviertes Gemüse, Keramikfasern und Hormone wie Progesteron.
- Gruppe 3 – „nicht klassifizierbar“ fast 500 Stoffe beeinhaltet Koffein, Tee, Saccharine und fluoreszierendes Licht.
- Gruppe 4 – „für Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend“ diese Kathegorie beinhaltet nur einen Stoff: Caprolactam, das bei der Herstellung von Nylon verwendet wird.
Elektromagnetische Felder wurden in die Stufe 2b eingereiht wobei auf die Bezeichnungen „wahrscheinlich krebserregend“ (Gruppe 2a) und „möglicherweise krebserregend“ (Gruppe 2b) hingewiesen wird.
Die Klassifikation „möglicherweise krebserregend“ bedeutet, dass nach 30 Jahren gründlicher Forschung die epidemiologische Beweiskraft immer noch nicht ausreichend ist, um magnetische Felder als krebserregend zu bezeichnen. Sie impliziert nicht, dass magnetische Felder möglicherweise krebserregend sind, weist aber darauf hin, dass die Möglichkeit, ungeachtet der schwachen Beweise, noch nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Einstufung muss demnach so interpretiert werden, dass die Wahrscheinlichkeit für eine mögliche Krebserregung mit möglicher Wirkung von Kaffee, Benzin, konserviertem Gemüse etc. gleichzusetzen sind – alles Stoffe, bei denen im täglichen Umgang keinerlei emotionelle Bedenken bestehen.
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