Allgemeines
Anreizregulierung
Mit der GSNT-VO 2008 wurde für Erdgas, wie bereits auch für Strom, das System der so genannten Anreizregulierung eingeführt.
Ziele der Anreizregulierung
- Förderung effizienten Verhaltens
- Schutz der Konsumenten
- Sicherstellung der Versorgung
- Transparenz des Systems
- Sicherstellung der allgemeinen Akzeptanz
- rechtliche Stabilität
- Minimierung der direkten Regulierungskosten.
Die Dauer der ersten Periode ist auf 5 Jahre festgelegt.
Lastprofilverordnung Novelle 2008
Eine weitere Änderung findet sich in der Novelle 2008 der Lastprofilverordnung. Durch die Novelle wurde die Grenze für leistungsgemessene Anlagen von 1,1 Mio kWh auf 400.000 kWh gesenkt.
GSNT-VO 2008 Novelle 2011
Die Zone 7 ab 400.001 kWh/Jahr entfällt. Die Zone 6 ab 200.001 kWh/Jahr ist dafür nach oben offen.